Ehe
Die Ehe hat drei Wesensmerkmale:
Einheit:
Die Eheleute sind verbunden in Eintracht, Liebe und Treue.
Unauflöslichkeit:
Im Sakrament der Ehe verbindet Christus die Brautleute in einem heiligen, unauflöslichen Bund. Daher kann die Kirche keine Ehe scheiden, sie kann nur eine von Anfang an ungültige Ehe als ungültig erklären. Geschiedene können zu Lebzeiten ihrer Ehepartner keine kirchlich gültige Ehe eingehen.
Ja zum Kind:
Die Bereitschaft, Kindern das Leben zu schenken und sie christlich zu erziehen, ist Voraussetzung für eine gültige Ehe.
Konfessionsverschiedene Ehe:
Folgende Formen einer katholisch gültigen Trauung sind möglich:
- katholische Trauung
- Trauung nach katholischem Ritus unter Beteiligung eines evangelischen Pastors / einer evangelischen Pastorin. Nach erteilter Befreiung (Dispens) von der katholischen Eheschließungsform (Formpflicht) kann der katholische Partner die Ehe auch in einer evangelischen Kirche schließen (mit oder ohne Beteiligung eines katholischen Geistlichen).
- evangelische Trauung
- Trauung nach evangelischem Ritus unter Beteiligung eines katholischen Geistlichen
- nur standesamtliche Trauung.
Vor der Eheschließung ist ein Traugespräch notwendig, in dem ein Ehevorbereitungs-Protokoll ausgefüllt und der Traugottesdienst besprochen und vorbereitet wird. Katholische Brautleute brauchen einen Taufschein, der nicht älter als ein halbes Jahr ist.
Alle auftretenden Fragen können im Traugespräch mit dem Seelsorger besprochen werden.